Bürgerbeteiligung und Mediation
Bürgerbeteiligung - Konfliktlösung durch Mediationsverfahren
Dr. Andreas Pfadt - Stadtplaner & Mediator
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Konfliktlösungen in der Stadtentwicklung
Mediation in der Bürgerbeteiligung - Einführung und Material

Bürgerbeteiligung und Mediation in der Stadtplanung haben viel miteinander zu tun. Es gibt Gemeinsamkeiten und deutliche Unterschiede. Die Methoden, derer sich Planer und Mediatoren bedienen, sind zum Teil die gleichen – seien es Workshops, Metaplan-Verfahren, Open Space, World-Cafe, Zukunftskonferenzen und ähnliche Verfahren der Beteiligung und Moderation. Die Themen können ebenso die gleichen sein, ob es um Stadterweiterung geht oder um Umstrukturierung von bestehenden Stadtteilen, aber die Anlässe sind unterschiedlich: Bürgerbeteiligung soll laut Gesetz frühzeitig sein, am besten, wenn das Planungsergebnis noch völlig offen ist, sie soll Alternativen aufzeigen und über die Planungsfolgen informieren. Mediation greift häufig erst ins Planungsgeschehen ein, wenn schon ein Konflikt oder eine Auseinandersetzung zwischen Planern und Bürgern besteht. In der Bürgerbeteiligung werden die Diskussionen der Beteiligung oft von den Planern selbst moderiert, werden Mediatoren eingesetzt, so sollen diese laut Gesetzeskommentar nicht ‚planungsbefangen‘ – also ‚unparteilich und neutral sein.

In der Praxis gibt es die deutliche Trennung zwischen Verfahren der Bürgerbeteiligung und der Mediation häufig nicht oder immer weniger. Nicht erst seit Stuttgart 21 sind Verfahren der Bürgerbeteiligung zunehmend mit Konflikten oder Bürgerprotesten verbunden, die auch von einem zunächst moderierenden Plan- und Beteiligungsverfahren mediative Fähigkeiten und Methoden erfordern. In dem Maße, wie Bürgerbeteiligung nicht zu Beginn von Planungsprozessen durchgeführt wird, sondern oft zu spät, wenn sich bereits um bestimmte Bau- oder Planungsvorhaben eine intensive öffentliche Diskussion um das pro und contra oder das wie entwickelt hat und damit der Beteiligungsprozess sich mehr und mehr in Richtung Konfliktmanagement entwickeln muss, gehen Beteiligungsverfahren in Mediationsverfahren über. Erst Recht, wenn im Rahmen von Stadt(teil)entwicklungsverfahren Bürgerbeteiligung in Form von Sanierungs- oder Stadtteilbeiräten den Erneuerungsprozess über einen längeren Zeitraum begleiten. Wenn z.B. in einem solchen Stadtteil- oder Quartiersbeirat, in dem alle anstehenden Probleme und Konflikte eines Stadtteils diskutiert werden und dort kontroverse Diskussionen auslösen, die am Ende z.B. in Form von Beschluss- oder Maßnahmenempfehlungen an die Politik der Stadt zu einer wenn auch vorläufigen Lösung gebracht werden müssen, haben Verfahren der Bürgerbeteiligung den Charakter eines verfahrensbegleitenden Mediationsprozesses. Da die Beteiligungsverfahren aber in der Regel öffentlich sind (von Anhörungen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren mal abgesehen), gilt für sie nicht das Prinzip der Verschwiegenheit. Die Planungsbetroffenen stellen sich mit ihrer Parteilichkeit einem öffentlichen Diskurs.




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